AGB

1. Allgemeines

1.1.

Wer sich zu einer der Veranstaltungen der AWO Akademie anmeldet, hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und ist mit deren Gültigkeit und Anwendung einverstanden.

1.2.

Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der AWO Akademie, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.

1.3.

Bildungsurlaube und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der AWO Akademie. Insoweit tritt die AWO Akademie nur als Vermittler auf.

1.4.

Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, E-Mail, Homepage der AWO Akademie). Erklärungen der AWO Akademie genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

2.1.

Die Ankündigung von Veranstaltungen erfolgt ohne Gewähr.

2.2.

Die Anmeldung ist ein Vertragsangebot. Personen die sich für Veranstaltungen anmelden, haben dabei alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen. Der Veranstaltungsvertrag kommt durch Annahmeerklärung der AWO Akademie (Anmeldebestätigung) zustande.

2.3.

Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichend von Punkt1.4. verbindlich, wenn sie durch die AWO Akademie schriftlich angenommen und bestätigt werden.

2.4.

Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten zwischen der AWO Akademie als veranstaltendem Betrieb und der anmeldenden Person begründet. Die AWO Akademie darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.

2.5.

Die Vertragssprache ist deutsch.

3. Entgelte und Zahlung

3.1.

Das Veranstaltungsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der AWO Akademie. Der Veranstaltungsvertrag verpflichtet –unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme –zur Zahlung des ausgewiesenen Entgeltes und der besonderen Kosten (z.B. Material usw.)

3.2.

Das Teilnehmerentgelt und die besonderen Kosten werden unverzüglich nach Erhalt der Rechnung per Überweisung, bzw. mittels SEPA-Lastschrift in voller Höhe fällig. Barzahlung ist nicht möglich.

4. Organisatorische Änderungen

4.1.

Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch bestimmte Kursleitende durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen der Kursleitenden angekündigt wurde.

4.2.

Die AWO Akademie kann aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.

4.3.

Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung von Kursleitenden), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht jedoch nicht.

5. Rücktritt und Kündigung durch die AWO Akademie

5.1.

Für das Zustandekommen einer Veranstaltung zum ausgewiesenen Entgelt ist eine Mindestzahl an Teilnehmenden notwendig. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die AWO Akademie vom Vertrag zurücktreten. Eingezahlte Entgelte werden erstattet. Weitere Ansprüche der an der Veranstaltung teilnehmenden Personen bestehen nicht.

5.2.

Sofern die AWO Akademie eine Veranstaltung trotzUnterschreitung der Mindestzahl an Teilnehmenden durchführen will, kann im Einvernehmen mit den am Kurs teilnehmenden Personen bei gleichem Entgelt die Veranstaltungsdauer gekürzt werden oder es ist ein Entgeltaufschlag zu zahlen.

5.3.

Die AWO Akademie kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die AWO Akademie nicht zu vertreten hat ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall haben die Teilnehmenden das Entgelt für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen.

5.4.

Entgelte werden nicht erstattet, wenn eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt von der AWO Akademie abgesagt werden muss.

5.5.

Die AWO Akademie kann die einzelnen Verträge aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

  • Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung, sowie bei besonders gravierendem Fehlverhalten (auch ohne vorherige Abmahnung).
  • Ehrverletzungen aller Art insbesondere Beleidigungen und Diskriminierungen gegenüber Kursleitenden, Teilnehmenden oder Beschäftigten der AWO Akademie.
  • Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder fürAgitationen aller Art.
  • Verstöße gegen die jeweils gültige Hausordnung.

Statt einer Kündigung kann die AWO Akademie teilnehmende Personen auch von einer Veranstaltung ausschließen. Der Vergütungsanspruch der AWO Akademie wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

6. Kündigung und Widerruf durch Teilnehmerinnen und Teilnehmer

6.1.

Bei Abmeldung bis 14Tage vor Veranstaltungsbeginn entfällt die Zahlungsverpflichtung. Bereits gezahlte Entgelte und besondere Kosten werden in voller Höhe erstattet.

6.2.

Bei späterer Abmeldung bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn wird das vereinbarte Entgelt in voller Höhe fällig, bzw. erfolgt keine Erstattung des bereits gezahlten Entgeltes. Besondere Kosten, wie aufgewendete Materialkosten etc.,sind in voller Höhe zu zahlen.

6.3.

Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgeltes und der besonderen Kosten. Dies gilt auch bei Erkrankungen und bei Änderungen der persönlichen oder beruflichen Verhältnisse der Teilnehmenden.

6.4.

Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht bleibt unberührt.

6.5.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer können den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen nach Punkt 4.2. unzumutbar ist. In diesem Fall ist das Entgelt für die bereits stattgefundenen Unterrichtseinheiten anteilig zu zahlen.

6.6.

Die Kündigung oder der Widerruf muss in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) erfolgen und ist an
AWO gemeinnützige GmbH, AWO Akademie,
Kronenstraße 15
76133 Karlsruhe
oder per FAX an 0721 3500 72 22
oder per Mail an akademie@awo-karlsruhe.dezu richten.
Maßgebend für die rechtzeitige Absendung ist bei Briefen das Datum des Poststempels. Liegt dieser nicht vor oder ist er nicht erkennbar, wird der Eingangsstempel bei der AWO Akademie angenommen. Die Kündigung oder der Widerruf wird von der AWO Akademie schriftlich per Mail oder Brief bestätigt. Telefonische Abmeldungen oder Abmeldungen bei den Kurseitenden gelten ebenso wie das Fernbleiben vom Kursunterricht nicht als Rücktritt.

6.7.

Erstattungen können in der Regel nur unbar erfolgen.

7. Teilnahmebescheinigungen

Die Teilnahme an einer Veranstaltung wird unter der Voraussetzung durchgängiger Teilnahme bescheinigt. Die Ausstellung einer Teilnahmebescheinigung darüber hinaus ist bis spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Veranstaltung beendet ist, verbindlich möglich.

8.Urheberschutz

8.1.

Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträger in den Veranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Evtl. ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne zuvor erteilte Genehmigung der AWO Akademie nicht vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

8.2.

Das Kopieren und die Weitergabe der für Lehrzwecke zur Verfügung gestellten Software sind nach dem Urheberrecht unzulässig.

9. Datenschutz

Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten setzt die AWO Akademie automatisierte Verarbeitungsverfahren ein. Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten können unserer Datenschutzerklärung entnommen werden. Die Datenschutzerklärung kann in unserer Geschäftsstelle eingesehen bzw. dem Internetauftritt entnommen werden. Die AWO Akademie unterliegt den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO).

10. Haftung

Die AWO Akademie, ihre Beschäftigten oder Beauftragten haften den Vertragspartnern gegenüber nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.

11. Schlussbestimmungen

11.1.

Das Recht, gegen Ansprüche der AWO Akademie aufzurechnen wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der AWO Akademie anerkannt worden ist.

11.2.

Ansprüche gegen die AWO Akademie sind nicht abtretbar.

11.3.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Karlsruhe. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.4.

Sollten einzelne Bestimmungen derAllgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Das gilt auch füreine Vereinbarung, die einen Verzicht auf die Schriftform beinhaltet